Abschnitt
„Abschnitte“ kennzeichnen z.B. die Untergliederungen bei Steuerrichtlinien.
Steuerabkürzungen mit dem Anfangsbuchstaben A:
a.A.
anderer Ansicht
a.a.O.
am angegebenen Ort
„a.a.O.“ kennzeichnet i.d.R. eine Bezugnahme auf eine bereits zuvor zitierte Fundstelle.
a.E.
am Ende
(z.B. Gesetzeszitaten)
a.F.
alte Fassung – bezeichnet eine heute nicht mehr gültige Fassung eines Gesetzes
a.o.
außerordentlich
A/D/S
Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
(Loseblatt-Kommentar)
A/F/R
Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung (Loseblatt)
AB
Anfangsbestand
abl.
ablehnend
ABl.
Amtsblatt
z.B. das Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.EU) bzw. früher der Europäischen Gemeinschaften (ABl.EG).
ABl. (EG)
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (heute: Abl.EU).
ABl. (EU)
Amtsblatt der Europäischen Union
ABl.EG
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (heute: Abl.EU).
ABl.EU
Amtsblatt der Europäischen Union
ABS
Asset Back Securities
Abs.
Absatz
Abs.
Absatz
Abschn.
Abschnitt
„Abschnitte“ kennzeichnen z.B. die Untergliederungen bei Steuerrichtlinien.
Abt.
Abteilung
abw.
abweichend
AcP
Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)
ADS
Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Loseblatt-Kommentar)
AdV
Aussetzung der Vollziehung.
Die AdV ist eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes. Steuerbescheide sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar, d.h. der Steuerpflichtige muss den im Steuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag entrichten (und das Finanzamt kann ihn vollstrecken), auch wenn der Steuerbescheid wegen eines noch nicht beschiedenen Einspruchs oder einer noch anhängigen Klage noch nicht bestandskräftig ist. Mit der Aussetzung der Vollziehung wird dies bis zum Abschluss des Rechtsmittels, also des Einspruchs oder der Klage, ganz oder teilweise zurückgestellt, so dass der angefochtene Steuerbetrag insoweit noch nicht gezahlt werden muss und auch noch nicht vollstreckt werden kann. Die AdV kann entweder von Finanzamt gewährt oder vom Finanzgericht angeordnet werden.
AEAO
Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AEntG
Arbeitnehmerentsendegesetz
AfA
Absetzung für Abnutzung – das steuerliche Gegenstück zur betriebswirtschaftlichen Abschreibung von Anlagegütern.
AfaA
Absetzung für außergewöhnliche (technische oder wirtschaftliche) Abnutzung.
AFG
Arbeitsförderungsgesetz
(heute: Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III)
AfS
Absetzung für Subverringerung bzw. Substanzverzehr