GrenzgNLDAG

Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete („Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande“)

MA

Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development) zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
(siehe auch: OECD-MA)

OECD

Organization for Economic Cooperation and Developement(Organsisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)