h.A.

Herrschende Auffassung / herrschende Ansicht.
h.A. beschreibt eine überwiegende Meinung in der (steuer-)rechtlichen Literatur und Wissenschaft sowie Rechtsprechung

h.L.

herrschende Lehre.
h.L. beschreibt eine überwiegende Meinung in der (steuer-)rechtlichen Literatur und Wissenschaft.

h.M.

herrschende Meinung.
h.M. beschreibt eine übereinstimmende Auffassung von obergerichtlicher Rechtsprechung und h.L.