BVV

Betriebsvermögensvergleich.
Durch den BVV erfolgt die Gewinnermittlung bei bilanzierenden Unternehmern. Der Gewinn entspricht dabei der Differenz zwischen dem BVE und dem BVA.

Ist ein Unternehmer nicht zur Bilanzierung verpflichtet, kann die Gewinnermittlung außer durch BVV auch durch eine EÜR erfolgen.