a.a.O.

am angegebenen Ort
„a.a.O.“ kennzeichnet i.d.R. eine Bezugnahme auf eine bereits zuvor zitierte Fundstelle.…

AdV

Aussetzung der Vollziehung.
Die AdV ist eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes. Steuerbescheide sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar, d.h. der Steuerpflichtige muss den im Steuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag entrichten (und das Finanzamt kann ihn vollstrecken), auch wenn der Steuerbescheid wegen eines noch …